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Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Haushalt von der Steuerschuld abziehen, bis zu 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung: Der Lohnanteil ist auf der Rechnung getrennt ausgewiesen und es wurde unbar gezahlt.
Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Material ist nicht begünstigt.
Die Leistung muss im Haushalt des Kunden erbracht werden – Werkstattarbeit zählt anteilig nicht.
Ergänze am Ende der Rechnung: „In der Rechnung enthaltene Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten: X € netto, zzgl. Y € USt. Steuerermäßigung nach §35a EStG möglich. Zahlung bitte ausschließlich per Überweisung.“
Barzahlung schließt die Begünstigung komplett aus. Weise aktiv darauf hin – der Kunde wird es dir danken und du kassierst überweisungssicher.
Redaktioneller Praxishinweis, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen sprich mit deinem Steuerberater.