Steuern

Bauabzugsteuer §48: Die Freistellungsbescheinigung, die du brauchst

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Bei Bauleistungen an Unternehmer muss der Leistungsempfänger 15 % der Gegenleistung einbehalten und ans Finanzamt abführen – es sei denn, du legst eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG vor.

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