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Wer wochenlang auf einer Baustelle arbeitet und erst am Ende Geld sieht, finanziert den Auftraggeber. Abschlagsrechnungen sind das wichtigste Liquiditätswerkzeug im Bau – wenn sie sauber gemacht sind.
Nach BGB hast du Anspruch auf Abschlagszahlungen für erbrachte, vertragsgemäße Leistungen. Nach VOB/B kannst du sie in möglichst kurzen Abständen verlangen, üblich sind monatliche Abschläge.
Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern muss sie sogar vollständig übergeben werden – sonst gilt BGB-Werkvertragsrecht.
Nummeriere fortlaufend: „3. Abschlagsrechnung“. Führe die bisher gestellten Abschläge auf und ziehe sie ab, sonst entsteht Streit über die Gesamtsumme.
Lege eine prüfbare Aufstellung bei: Positionen aus dem Leistungsverzeichnis, Aufmaß, Fertigstellungsgrad in Prozent. Prüfbarkeit ist die Voraussetzung für die Fälligkeit.
Nenne den Leistungsstand mit Datum. Fotos vom Baufortschritt in der Akte helfen später bei jeder Diskussion.
In der Schlussrechnung werden alle Abschläge verrechnet. Prüfe, ob Sicherheitseinbehalte vereinbart sind und ob eine Bürgschaft sie ablösen kann – Einbehalte binden über Jahre Kapital.
Nach Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Dokumentiere die Abnahme schriftlich, auch bei kleinen Aufträgen.
Redaktioneller Praxishinweis, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen sprich mit deinem Steuerberater.