Baurecht

Gewährleistung: Fristen, Abnahme und Mängelrüge

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Die Abnahme ist der wichtigste Moment im Bauvertrag: Sie löst Fälligkeit der Vergütung, Gefahrübergang, Beweislastumkehr und den Beginn der Gewährleistungsfrist aus.

Fristen

Nach BGB gelten bei Bauwerken fünf Jahre, nach VOB/B in der Regel vier Jahre – aber nur, wenn die VOB/B wirksam vereinbart ist.

Für Arbeiten an einem Bauwerk, die nicht dessen Substanz betreffen, können kürzere Fristen gelten. Im Zweifel vertraglich klar regeln.

Abnahme dokumentieren

Am besten förmlich mit Protokoll: Datum, Anwesende, festgestellte Mängel, Restarbeiten mit Frist, Unterschriften.

Auch stillschweigende Abnahme ist möglich – etwa durch Nutzung oder vorbehaltlose Zahlung. Verlasse dich nicht darauf, sondern hole das Protokoll ein.

Behält der Auftraggeber Mängel nicht ausdrücklich vor, kann er sie später nicht mehr geltend machen. Deshalb ist das Protokoll auch dein Schutz.

Mängelrüge richtig behandeln

Reagiere schriftlich und schnell, auch wenn du den Mangel bestreitest. Setze eine Besichtigung an und dokumentiere das Ergebnis.

Du hast das Recht zur Nacherfüllung. Lässt der Kunde ohne Frist selbst reparieren, entfällt sein Kostenerstattungsanspruch in der Regel.

Redaktioneller Praxishinweis, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen sprich mit deinem Steuerberater.