Organisation

Mahnwesen: Vom freundlichen Anruf zum Mahnbescheid

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Nicht bezahlte Rechnungen sind der häufigste Grund für Liquiditätsengpässe im Handwerk. Wer strukturiert mahnt, bekommt schneller Geld – und wirkt professioneller, nicht aggressiver.

Verzug entsteht automatisch

Ohne Mahnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein – bei Verbrauchern nur, wenn du darauf hingewiesen hast. Mit konkretem Zahlungsdatum in der Rechnung tritt Verzug direkt am Folgetag ein.

Ab Verzug darfst du Verzugszinsen berechnen: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über Basiszins, gegenüber Unternehmen 9 Prozentpunkte, dazu eine Pauschale von 40 €.

Die drei Stufen

Stufe 1 nach 3 Tagen: freundliche Zahlungserinnerung, kurz und ohne Drohung. Sehr oft ist die Rechnung schlicht untergegangen.

Stufe 2 nach 10 Tagen: Mahnung mit konkretem Datum, Verzugszinsen und Hinweis auf das gerichtliche Mahnverfahren.

Stufe 3 nach weiteren 10 Tagen: letzte Frist, dann gerichtlicher Mahnbescheid über das Online-Mahnportal der Justiz. Der kostet wenig und unterbricht die Verjährung.

Vorbeugen ist billiger

Abschlagszahlungen vereinbaren, Material bei Großaufträgen vorab abrechnen, Bonität bei Neukunden im gewerblichen Bereich kurz prüfen.

Skonto von 2 % bei Zahlung binnen 8 Tagen wirkt erstaunlich zuverlässig – rechne es aber in den Preis ein.

Redaktioneller Praxishinweis, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen sprich mit deinem Steuerberater.