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Die Voranmeldung ist elektronisch bis zum 10. des Folgemonats zu übermitteln. Das ist der Termin, an dem in vielen Betrieben Hektik ausbricht – völlig vermeidbar.
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich – abhängig von der Zahllast des Vorjahres. Gründer melden in den ersten Jahren häufig monatlich.
Mit der Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe ist dafür eine Sondervorauszahlung zu leisten, die später angerechnet wird.
Vorsteuer aus formal fehlerhaften Eingangsrechnungen gezogen. Prüfe eingehende Rechnungen genauso streng wie deine eigenen.
§13b-Umsätze falsch gemeldet: Als Leistungsempfänger meldest du Steuer und Vorsteuer gleichzeitig – zahlungsneutral, aber zwingend anzugeben.
Anzahlungen vergessen: Vereinnahmte Abschläge lösen die Steuer bereits aus, auch wenn die Schlussrechnung noch aussteht.
Redaktioneller Praxishinweis, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen sprich mit deinem Steuerberater.